dass jeder Frau während Schwangerschaft, Geburt und bis zu
acht Wochen nach der Geburt Hebammenhilfe zusteht- Sogar bis Ende der Stillzeit.
Die Kosten werden von allen Krankenkassen übernommen. Ausgenommen sind der Partnerbeitrag für die Geburtsvorbereitung, sowie die Teilnahmegebühr der Babymassage und des Babyschwimmens.